Honorar
Je nach Problematik und Schweregrad variiert die Dauer und die Anzahl der psychologischen Behandlungen.
1 Einheit (à 50 Minuten): € 95,–
Bei Nichtabsagen einer Behandlungseinheit bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird das volle Honorar verrechnet.
Die Krankenkassen bezahlen derzeit noch keine psychologischen Behandlungskosten. Es gibt Privatversicherungen, die die Kosten übernehmen. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung. Im Jahresausgleich können die Honorarnoten eventuell als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Behandlung kann auch in englischer Sprache durchgeführt werden.